Kirchenkreis

Der Kirchenkreis Göttingen-Münden ist entstanden aus den Kirchenkreisen Göttingen und Münden. In einem demokratischen Prozess haben beide Kirchenkreise beschlossen, zusammenzugehen. Mit dem 1. Januar 2023 ist dieser Zusammenschluss perfekt.

Nun bilden 58 Gemeinden mit rund 65.000 Mitgliedern aus dem früheren Kirchenkreis Göttingen und 15 Gemeinden mit rund 19.00 Mitgliedern aus dem Gebiet des alten Kirchenkreises Münden eine Einheit. Der Kirchenkreis Göttingen-Münden gliedert sich in sieben Regionen.

Die beiden Synoden tagen bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 als eine Synode gemeinsam – Münden: 56 Mitglieder, Göttingen: 79 Mitglieder. Ab 2025 wird die Synode des Kirchenkreises Göttingen-Münden 63 gewählte Mitglieder haben (plus Berufungen etc.). Dabei wird sichergestellt, dass jede Region des Kirchenkreises in der Synode vertreten ist.

Der Kirchenkreis Göttingen-Münden gehört zum Sprengel Hildesheim-Göttingen in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.

Ein Kirchenkreis "ist die Gemeinschaft der Kirchengemeinden und der anderen Formen kirchlichen Lebens in seinem Bereich. Er nimmt den Auftrag der Kirche in seinem Bereich in eigener Verantwortung wahr. Er ermöglicht Erfahrungen von größerer Gemeinschaft und Vielfalt kirchlichen Lebens. Jede Kirchengemeinde muss einem Kirchenkreis angehören" besagt die Kirchenkreisordnung.

Der Kirchenkreis Göttingen-Münden wird geleitet von

zwei Superintendenten,

der Kirchenkreissynode

und dem Kirchenkreisvorstand.


Höchstes repräsentatives Gremium ist die Kirchenkreissynode. Für die laufenden Aufgaben und Geschäfte des Kirchenkreises ist der von der KKS gewählte Kirchenkreisvorstand zuständig.


Die Verwaltungsstelle für die einzelnen Kirchengemeinden und den Kirchenkreis ist das Kirchenkreisamt Göttingen-Münden.

Leitender Superintendent

Superintendent